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„Zwei Dinge sollen die Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“
Johann Wolfgang von Goethe
Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden (§ 16 Abs. 3 SGB VIII).
Eltern stehen mit der Geburt ihres Kindes vor verschiedenen Fragen und Herausforderungen. So müssen Anträge gestellt werden, ein Kindertagesstättenplatz gesucht und andere finanzielle Belange geklärt werden. In dieser Phase ist es oft hilfreich, die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten und familienfreundlichen Angebote des Landkreises zu kennen. An dieser Stelle setzt unser Angebot in Form eines Willkommensbesuches an.
Sie erhalten Auskünfte zu den Angeboten in der Region sowie Informationsmaterial zur gesunden Entwicklung Ihres Kindes. Zudem ist Zeit für individuelle Fragen, Anliegen und Wünsche.
In einem vertrauensvollen Gespräch beziehungsweise einer allgemeinen Beratung informieren wir Sie zum Beispiel:
Bei Bedarf vermitteln wir in weitere Hilfsangebote.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de
Sie leben im Landkreis Mittelsachsen und sind auch in diesem gemeldet.
Sie erwarten ein Kind oder sind bereits Eltern eines oder mehrerer Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren.
Das Angebot steht allen (werdenden) Eltern zur Verfügung.
Wenn Sie einen Hausbesuch vor Geburt ihres Kindes oder eine Beratung zur Erziehung ihres Kindes bis zum dritten Lebensjahr wünschen, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen in einem ersten ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen und geben Ihnen Informationen zum Netzwerk im Landkreis Mittelsachsen. Weitere Beratungen sind möglich.
Andernfalls erhalten Sie einen Brief (nicht verheiratete Eltern) nach der Geburt ihres Kindes mit einem Terminvorschlag zum Hausbesuch.
Verheiratete Eltern erhalten (zum Beispiel zusammen mit dem Elterngeldbescheid) eine Information zum Angebot der Aufsuchenden Präventiven Arbeit und können jederzeit einen Termin vereinbaren – auf Wunsch zum Hausbesuch oder zu einer Beratung im Büro am jeweiligen Standort (Döbeln, Mittweida, Freiberg).
Dies ist ein freiwilliges und kostenloses Angebot.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.