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Das Jugendamt erteilt auch Auskunft über die Nichtabgabe einer Sorgeerklärung. Dieses sogenannte Negativattest wird auf Antrag der Kindesmutter erstellt. Es dient als Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren.
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jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de
Dem Antrag ist außerdem die Geburtsurkunde des Kindes in Kopie beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.